RUHEZEITEN
1. Zwischen 23.00 Uhr und 8.00 Uhr muss auf dem Gelände absolute Ruhe herrschen. In diesem Zeitraum ist kein motorisierter Verkehr erlaubt.
2. Audio- und Fernsehgeräte, Computer mit Ton usw. dürfen nur im Wohnwagen benutzt werden und nur in akzeptablen Lautstärke.
3. Wir respektieren die Sonntagsruhe. Bitte üben Sie sonntags keine Tätigkeiten aus, die Lärm verursachen.
4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Jugendliche bis 18 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände vom Campingplatz Grevelingenpolder aufhalten dürfen.
5. Fußball spielen ist nur auf der Spielwiese gestattet.
6. Personen, die sich störend verhalten, werden vom Gelände verwiesen.
7. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, Wohnwagen oder Fahrzeuge usw. ohne Begründung vom Gelände zu entfernen.
BAUTÄTIGKEITEN AUF DEM STELLPLATZ
8. Tätigkeiten auf dem Stellplatz müssen im Voraus mit dem Verwalter vereinbart werden.
9. Wenn die Tätigkeiten durch Dritte ausgeführt werden, sollten sich diese bitte zuvor beim Verwalter melden. Wir informieren diese Parteien über die speziell für Dritte geltenden Verhaltensregeln.
10. Tätigkeiten sind außerhalb der Schulferien an Wochentagen von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet.
11. Die Wege müssen von Maschinen und Material frei gehalten werden.
12. Der Strom wird vom eigenen Stellplatz bezogen.
13. Verpackungs- und Restmaterial, Erde und Pflanzen müssen selbst entsorgt werden und dürfen nicht bei den Abfall- und Recyclingcontainern vom Campingplatz Grevelingenpolder deponiert werden.
14. Der Stellplatz und die Wege müssen saubergemacht werden.
VERKEHR
15. Wir bitten Sie, Ihr Auto auf Ihrem eigenen Stellplatz oder auf dem Parkplatz außerhalb der Schranke zu parken. Das Parken auf Pfaden, Wegen oder anderen Stellplätzen ist untersagt.
16. Fahrzeuge von Besuchern müssen außerhalb der Schranke bleiben. Sie können auf dem Parkplatz parken.
17. Das Parken von Booten, Anhängern und Wohnwagen auf dem Parkplatz ist nur nach vorherigem Einverständnis des Verwalters erlaubt.
18. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt 5 km/h.
19. Achten Sie bitte darauf, dass Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad so wenig wie möglich auf dem Gelände vom Grevelingenpolder herumfahren.
20. Fußgänger haben auf dem GrevelingenpolderGelände jederzeit Vortritt, Motorfahrzeuge sind zu Gast.
21. Bei wiederholter Verletzung der oben genannten Regeln wird Ihre Zugangsregistrierung gesperrt.
SICHERHEIT
22. Sie sind dazu verpflichtet, für Ihren feststehenden Wohnwagen eine Kasko- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
23. Ihr Wohnwagen wird alle drei Jahre einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Sollte Ihr Wohnwagen die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, kann dies ein Grund sein, die Strom- und Gasversorgung zu unterbrechen. Falls die Mängel nicht behoben werden, kann dies die Entfernung des Wohnwagens vom Campingplatz zur Folge haben.
24. Im Freien und in öffentlichen Räumen sind keine Überwachungskameras gestattet. Es ist ebenfalls verboten, eine Überwachungskamera aus dem Innern eines Wohnwagens ins Freie zu richten.
25. Drohnen sind auf dem Gelände vom Grevelingenpolder nicht erlaubt.
26. Holzkohlen- oder Brikettgrille sind erlaubt, Holzfeuer sind hingegen verboten. Beim Grillen sollte ein Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser in Griffnähe sein.27. Sonnenkollektoren sind nicht erlaubt.
ABFALL
28. Hausmüll wird nicht eingesammelt. Bringen Sie Ihren Hausmüll bitte in geschlossenen Müllsäcken zur unserer Recyclingstelle.
29. Wir bitten Sie, Ihren Müll so gut wie möglich zu trennen.
30. Es ist verboten, Sperrmüll neben dem Container zu deponieren. Bei einer Missachtung dieser Vorschrift werden Ihnen die Entsorgungskosten in Rechnung gebracht.
31. Für die Entsorgung von Sperrmüll sollten Sie Kontakt zum Verwalter aufnehmen.
STELLPLATZ
32. Auf Ihrem Stellplatz und unter Ihrem Wohnwagen sollte es sauber sein: der Rasen kurz gemäht, das Unkraut gejätet und keine losen Materialien unter oder bei Ihrem Wohnwagen oder Gartenhaus.
33. Die Wohnwagen müssen die Tauglichkeitsanforderungen der Geschäftsführung erfüllen. Gezimmerte An- und Ausbauten, Zusatzbauten usw. an oder bei Wohnwagen oder Gartenhäusern sind nicht erlaubt. Zusätzliche Zelthäuser, Bretterzäune, fest installierte Umzäunungen entlang der Bepflanzung usw. sind nicht gestattet. Entfernbare Zäune bis 1,80 m Höhe sind erlaubt. Diese Zäune sollten mindestens 50 cm Abstand zur Bepflanzung haben. Pflanzen, Baumpfähle usw. sollten nicht tiefer als 50 cm in den Boden eingelassen werden.
34. Ein Stellplatz darf nicht vom Weg abgesperrt werden.
35. Für Änderungen an Ihrem Stellplatz benötigen Sie das vorherige Einverständnis des Verwalters.
36. Öltanks, Aggregate, Gasflaschen, Sonnenkollektoren, Antennen und Satellitenschüsseln sind nicht gestattet.
37. Pro Stellplatz darf 1 feststehender Wohnwagen und 1 Gartenhaus aufgebaut werden. Das Gartenhaus darf ausschließlich über den Campingplatz Grevelingenpolder gekauft werden.
GARTENHÄUSER
38. Die hölzernen Gartenhäuser auf dem Campingplatz Grevelingenpolder sind 3,00 x 3,50 m groß und damit größer, als es die Gemeinde SchouwenDuiveland erlaubt. Wir verfügen über eine Baubewilligung für diese Bauten. Aus diesem Grunddürfen keine andere Modelle aufgestellt werden. Gartenhäuser dürfen ausschließlich zu Aufbewahrungszwecken genutzt werden.
BEGRÜNUNG
39. Wir schneiden im Juni und im September die Hecken rund um die Felder. Zu diesen Hecken muss 50 cm Abstand gehalten werden, damit wir genügen Platz für den Schnitt haben. Sie dürfen die Hecken nicht selbst schneiden oder etwas daran ändern. Zur Ungezieferbekämpfung in den Hecken hängen wir Vogelhäuschen und kleine Beutel mit Florfliegen auf.
40. Wir bitten Sie, das Unkraut unter den Hecken selbst zu jäten.
41. Die Waldbepflanzung am Fuß der Deiche wird im Winter gepflegt. Dieser Teil gehört nicht zu den Feldern. Hier darf nichts gepflanzt oder gelagert werden.
42. Koniferen sind brandgefährlich und dürfen deshalb nicht gepflanzt werden. Wuchernde Pflanzensorten wie Efeu sind nicht gestattet.
NUTZUNG DURCH DRITTE UND GEWERBLICHE VERMIETUNG
43. Wir sind der Meinung, dass die gewerblichen Vermietung von Wohnwagen auf dem Campingplatz Grevelingenpolder nicht erwünscht ist, weil dies den Charakter des Parks beeinträchtigen würde. Selbstverständlich dürfen Verwandte und Freunde Ihren Wohnwagen benutzen, aber eine gewerbliche Vermietung an Dritte ist nicht erlaubt. Im Ausnahmefall können wir von dieser Regel abweichen, dafür gelten jedoch Zusatzbedingungenund Sie brauchen unser schriftliches Einverständnis.
44. Falls Verwandte oder Freunde in Ihrem Wohnwagen Urlaub machen, senden Sie uns bitte im Voraus eine E-Mail mit den Namen, dem Kennzeichen des Autos und der Dauer des Aufenthaltes. So können wir überwachen, ob sich jemand rechtmäßig in Ihrem Wohnwagen aufhält. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie dafür sorgen, dass Ihre Gäste mit den Verhaltensregeln vertraut sind und sich auch daran halten.
VERKAUF
45. Ein Verkauf fndet nur mit dem Einverständnis vom Team Grevelingenpolder statt.
46. Es ist verboten, von Ihrem Wohnwagen oder einer anderen Stelle des Campingplatzes aus, Dienstleistungen zu erbringen oder Güter sowie Campingeinheiten zum Verkauf anzubieten.
47. Beim Verkauf Ihres feststehenden Wohnwagens muss der Stellplatz leer übergeben werden. Auch die Pflasterung und die Bepflanzung muss entfernt werden. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung kann von dieser Regel abgewichen werden, vorausgesetzt, dass der Wohnwagen nicht älter als 20 Jahre ist.
48. Wenn Sie ein Mobilheim zum Verkauf anbieten möchten, muss die Vermittlung durch das Team Grevelingenpolder in Anspruch genommen werden. Die Preisvorstellung wird in gemeinsamer Absprache festgelegt.
ALLGEMEINES
49. Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Katzen und kleine Haustiere in einem Käfg sind erlaubt, wenn sie sich auf Ihrem eigenen Stellplatz aufhalten.
50. Die Geschäftsführung übernimmt weder Haftung für Brand, Diebstahl oder Beschädigung des persönlichen Eigentums von Gästen und Besuchern, noch für Unfälle von Gästen und Besuchern.
51. Alle Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, werden erachtet, die Verhaltensregeln zu kennen und sich daran zu halten. Verstöße gegen diese Vorschriften kann zur Folge haben, dass diese Personen vom Gelände verwiesen werden.
52. Alkohol darf nur auf Ihrem eigenen Stellplatz und nicht in den öffentlichen Bereichen konsumiert werden.
53. Bei Vorfällen, die nicht in den Verhaltensregeln beschrieben stehen, entscheidet das Team Grevelingenpolder. Wir behalten uns das Recht vor, von den Regeln abzuweichen.